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Produkt zum Begriff Pflegezeit:


  • Was pflegende Angehörige wissen sollten I Ratgeber Pflege I Antrag Pflegegrad I Pflegezeit
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  • Der unsichtbare Schauspieler (Oida, Yoshi~Marschall, Lorna)
    Der unsichtbare Schauspieler (Oida, Yoshi~Marschall, Lorna)

    Der unsichtbare Schauspieler , »In diesem einzigartigen Buch zeigt Yoshi Oida, wie die Geheimnisse und Rätsel der Darstellung untrennbar sind von einer ganz präzisen, konkreten und detaillierten Wissenschaft, die durch Erfahrung gelehrt wird. Die so wichtigen Lehren, die er uns vermittelt, erzählt er mit einer solchen Leichtigkeit und Anmut, daß die Schwierigkeiten unsichtbar werden. Alles scheint einfach zu sein, aber das ist eine Falle. Nichts ist leicht - im Osten genauso wenig wie im Westen.« Peter Brook , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: Nachdruck, Erscheinungsjahr: 200502, Produktform: Kartoniert, Autoren: Oida, Yoshi~Marschall, Lorna, Übersetzung: Schreyer, Petra, Auflage/Ausgabe: Nachdruck, Seitenzahl/Blattzahl: 188, Keyword: Asien; Japan; Regie; Schaupieltechnik; Schauspielen; Schauspielkunst; Sprechen; Theater, Fachschema: Schauspieler - Schauspielkunst~Drama / Theater~Theater~Theaterwissenschaft - Theatertheorie, Fachkategorie: einzelne Schauspieler und Darsteller, Thema: Auseinandersetzen, Fachkategorie: Theaterwissenschaft, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Originalsprache: eng, Verlag: Alexander Verlag Berlin, Verlag: Alexander, Länge: 195, Breite: 126, Höhe: 17, Gewicht: 239, Produktform: Kartoniert, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Vorgänger: A1618125, Herkunftsland: UNGARN (HU), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Was Kino kann
    Was Kino kann

    Was Kino kann , Das Motto »Besondere Filme an besonderen Orten« bestimmte die Auswahl immer neuer Locations, an denen die »Freunde Ingelheimer Filmkultur (F!F)« ihre Veranstaltungen durchführten: Kino auf Baustellen und in Tiefgaragen, in Kelterhallen, einem Flugzeughangar oder im Bauch eines am Rhein vertäuten Lastkahns. Mit dem Beginn der Pandemie begann der Medienwissenschaftler Thomas Meder einen wöchentlichen Blog für die Vereinsmitglieder mit Hinweisen auf neue und alte Filme, Blockbuster und Geheimtipps. Was ursprünglich als Service für »das Kino zuhause« gedacht war, entwickelte sich in das genaue Gegenteil: Ein Plädoyer für den öffentlichen Ort, den man aufsucht mit der durchaus ernst gemeinten Frage: Was kann Kino? Das mit Filmfotos, Plakaten und Grafiken üppig bebilderte Buch funktioniert als Ideenfundus für Kinomacher*innen ebenso wie als Wegweiser für das Publikum. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wo Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, muss man sich an den Arbeitgeber wenden. Dieser ist verpflichtet, den Antrag auf Pflegezeit entgegenzunehmen und zu prüfen. In der Regel wird der Antrag schriftlich gestellt und sollte alle relevanten Informationen enthalten. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Pflegezeit zu informieren, um den Antrag korrekt auszufüllen. Bei Unsicherheiten kann auch die zuständige Pflegekasse oder das zuständige Arbeitsamt weiterhelfen.

  • Wie Pflegezeit beantragen?

    Um Pflegezeit zu beantragen, müssen Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden und ihm mitteilen, dass Sie eine Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dann die erforderlichen Formulare zur Beantragung der Pflegezeit zur Verfügung stellen. Diese müssen Sie ausfüllen und rechtzeitig einreichen. Es ist wichtig, dass Sie die Pflegezeit rechtzeitig beantragen, da Ihr Arbeitgeber genügend Zeit benötigt, um Ihre Abwesenheit zu organisieren. Zudem sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten während der Pflegezeit informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

  • Wer zahlt bei Pflegezeit?

    Bei der Pflegezeit zahlt in der Regel der Arbeitnehmer selbst für die Zeit, in der er seine Arbeitszeit reduziert oder ganz aussetzt, um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu erhalten, um einen Teil des entgangenen Einkommens auszugleichen. Zudem kann in einigen Fällen auch ein Anspruch auf Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz bestehen, für die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss leisten muss. Es ist daher wichtig, sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche zur Finanzierung der Pflegezeit zu informieren.

  • Wer bezahlt die Pflegezeit?

    Die Pflegezeit wird in der Regel von den pflegenden Angehörigen oder Freunden übernommen. In einigen Fällen können auch professionelle Pflegedienste oder Pflegekräfte beauftragt werden, um die Pflege zu übernehmen. In Deutschland gibt es zudem die Möglichkeit, Pflegegeld oder Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse zu beantragen, um die Kosten für die Pflegezeit zu decken. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung zu beantragen. Letztendlich ist die Frage, wer die Pflegezeit bezahlt, von individuellen Umständen und Bedürfnissen abhängig.

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  • Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Tagen Pflegezeit, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Der Arbeitgeber kann die Pflegezeit grundsätzlich nicht ablehnen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit rechtzeitig ankündigen und gegebenenfalls Nachweise über die Pflegebedürftigkeit vorlegen. Falls der Arbeitgeber dennoch die Pflegezeit ablehnt, kann der Arbeitnehmer sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Gewerkschaft wenden, um sein Recht durchzusetzen.

  • Wer kann Pflegezeit nehmen?

    Wer kann Pflegezeit nehmen? Pflegezeit kann von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die einen nahen Angehörigen pflegen müssen, der pflegebedürftig ist. Dazu zählen in der Regel Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister oder Großeltern. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Zudem muss der Arbeitnehmer bereits seit sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein, um Pflegezeit nehmen zu können. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit, der im Pflegezeitgesetz geregelt ist.

  • Wo kann ich Pflegezeit beantragen?

    Du kannst Pflegezeit bei deinem Arbeitgeber beantragen. In der Regel musst du deinen Arbeitgeber über die Pflegesituation informieren und einen Antrag auf Pflegezeit stellen. Dieser Antrag sollte Informationen über den Pflegebedürftigen, den Umfang der Pflegezeit und die Dauer enthalten. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deinen Antrag zu prüfen und dir eine Entscheidung mitzuteilen. Falls du Schwierigkeiten hast, Pflegezeit zu beantragen, kannst du dich an die zuständige Pflegekasse oder an eine Beratungsstelle wenden.

  • Was iert nach der Pflegezeit?

    Nach der Pflegezeit kann es verschiedene Möglichkeiten geben, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt hat. Zum Beispiel könnte die gepflegte Person wieder selbstständiger werden und weniger intensive Betreuung benötigen. In diesem Fall könnte die Pflegezeit beendet werden und die Pflegeperson wieder ihren normalen Alltag aufnehmen. Es ist aber auch möglich, dass die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und eine langfristige Betreuung notwendig ist. In diesem Fall könnten weitere Pflegemaßnahmen oder Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

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